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   OLG Hamm, 18.09.2006 - 15 W 88/06   

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OLG Hamm, 18.09.2006 - 15 W 88/06 (https://dejure.org/2006,3287)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.09.2006 - 15 W 88/06 (https://dejure.org/2006,3287)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. September 2006 - 15 W 88/06 (https://dejure.org/2006,3287)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Annahme einer Instandsetzungsmaßnahme im Falle der Erneuerung der Fassadenverkleidung unter Anbringung eines zusätzlichen Wärmeschutzes ; Zulässigkeit des Einschlusses der Anbringung einer bislang fehlenden Dämmung der Kellerdecken bei einer ...

  • Judicialis

    WEG § 21 Abs. 3; ; WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2; ; WEG § 22 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wohnungseigentum: Erneuerung einer Fassadenverkleidung unter Anbringung eines zusätzlichen Wärmeschutzes als modernisierende Instandsetzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erneuerung der Fassadenverkleidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    WEG §§ 21 Abs. 5 Nr. 2, 22 Abs. 1
    Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümerversammlung genügt auch für modernisierende Instandsetzung (hier: zusätzliche Wärmeisolierung der Hausfassade)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Grenzen der Beschlussfassung zur Sanierung (IMR 2007, 1052)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 69
  • ZMR 2007, 131
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 15.03.2002 - 3 Wx 13/02

    Zustimmungsbedürftigkeit aller Wohnungseigentümer bei baulichen Veränderungen im

    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2006 - 15 W 88/06
    Nach diesen Grundsätzen ist auch die Erneuerung einer Fassadenverkleidung unter Anbringung eines zusätzlichen Wärmeschutzes zu beurteilen (BayObLG NZM 2002, 75 = ZMR 2002, 209; OLG Düsseldorf NZM 2000, 1067 = ZWE 2001, 37; FGPrax 2002, 110 =ZMR 2002, 854; MünchKom/Engelhardt, BGB, 4. Aufl., § 21 Rn. 10).
  • BayObLG, 25.09.2001 - 2Z BR 95/01

    Erneuerung einer Eternit-Fassade in Eigentumswohnanlage

    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2006 - 15 W 88/06
    Nach diesen Grundsätzen ist auch die Erneuerung einer Fassadenverkleidung unter Anbringung eines zusätzlichen Wärmeschutzes zu beurteilen (BayObLG NZM 2002, 75 = ZMR 2002, 209; OLG Düsseldorf NZM 2000, 1067 = ZWE 2001, 37; FGPrax 2002, 110 =ZMR 2002, 854; MünchKom/Engelhardt, BGB, 4. Aufl., § 21 Rn. 10).
  • BayObLG, 13.06.2002 - 2Z BR 1/02

    Formfreie Einräumung schuldrechtlicher Nutzungsrechte zugunsten

    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2006 - 15 W 88/06
    Danach liegt eine Vereinbarung vor, wenn die Wohnungseigentümer das Grundverhältnis der Gemeinschaft abweichend von den gesetzlichen Vorschriften oder in Ergänzung der Gemeinschaftsordnung regeln wollen; betrifft dagegen der Regelungsgegenstand die laufende Verwaltung, so liegt eine Beschlussfassung vor (vgl. BayObLG in st. Rechtsprechung, z.B. NZM 2002, 747; Senat in st. Rechtsprechung, z.B. WE 1997, 32; weitere Nachweise Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 23 Rn. 25, Fn. 8).
  • OLG Düsseldorf, 26.04.2000 - 3 Wx 81/00

    Entscheidung der Eigentümergemeinschaft über die Sanierung einer durchfeuchteten

    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2006 - 15 W 88/06
    Nach diesen Grundsätzen ist auch die Erneuerung einer Fassadenverkleidung unter Anbringung eines zusätzlichen Wärmeschutzes zu beurteilen (BayObLG NZM 2002, 75 = ZMR 2002, 209; OLG Düsseldorf NZM 2000, 1067 = ZWE 2001, 37; FGPrax 2002, 110 =ZMR 2002, 854; MünchKom/Engelhardt, BGB, 4. Aufl., § 21 Rn. 10).
  • BayObLG, 25.05.1998 - 2Z BR 22/98

    Wirksamkeit bestandskräftig gewordener Eigentümerbeschlüsse bei Verstoß gegen

    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2006 - 15 W 88/06
    Demgegenüber ist das Landgericht zu Recht davon ausgegangen, dass den Wohnungseigentümern bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ein Ermessensspielraum zusteht (vgl. BayObLG NZM 1999, 34; OLG Düsseldorf NZM 2000 und FGPrax 2002, jeweils a.a.O.) und die Entscheidung der Gemeinschaft für eine modernisierende Instandsetzung durch Dämmung der Außenfassade unter Einschluss der Dämmung der Kellerdecken ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.
  • OLG Düsseldorf, 30.07.1997 - 2 Wx 61/97
    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2006 - 15 W 88/06
    Die danach der Eigentümerversammlung vorbehaltene Entscheidung über Art und Umfang von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen kann grundsätzlich nur durch eine Vereinbarung im Sinne des § 10 Abs. 1 WEG auf ein anderes Organ delegiert werden, was hier nicht geschehen ist (vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 1997, 217 = ZMR 1997, 605).
  • BGH, 08.07.2011 - V ZR 176/10

    Wohnungseigentum: Zuordnung von Heizkörpern und Anschlussleitungen an eine

    Die Wohnungseigentümer haben bei der Entscheidung darüber, in welchen Schritten sie eine sachlich gebotene (modernisierende) Instandsetzung durchführen, einen Gestaltungsspielraum (OLG München, ZMR 2007, 557, 558; OLG Hamm, FGPrax 2007, 69, 70; Bärmann/Merle, WEG, 11. Aufl., § 21 Rn. 90).
  • BGH, 14.03.2018 - V ZB 131/17

    Durchführung eines gegen die übrigen Wohnungseigentümer gerichteten selbständigen

    Es entspricht daher regelmäßig ordnungsmäßiger Verwaltung, vor der Beschlussfassung über Instandsetzungsmaßnahmen deren erforderlichen Umfang und den dafür erforderlichen Aufwand zu ermitteln (vgl. BayObLG, NZM 1999, 280; OLGR München 2006, 330; OLGR Hamm 2007, 430, 432; Vandenhouten in Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Aufl., § 21 Rn. 73; Bärmann/Merle, WEG, 13. Aufl., § 21 Rn. 112 a).
  • AG Hamburg-Blankenese, 15.04.2020 - 539 C 16/18

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Notwendige Vergleichsangebote

    Eine Instandsetzung ist modernisierend, wenn sie im Interesse der Werterhaltung des Wohnungseigentums und der Gewährleistung eines zeitgemäßen technischen Standards, zwischenzeitlich eingetretene technische Entwicklungen berücksichtigt und nicht nur den Ursprungszustand, sondern einen besseren herstellt (Hamm ZMR 2007, 131; LG Hamburg ZMR 2011, 580; LG Koblenz ZWE 2009, 282).
  • OLG Düsseldorf, 22.10.2007 - 3 Wx 54/07

    Zum Anspruch eines Eigentümers auf Anbringung einer Wärmedämmung für

    Instandsetzungsbedürftig ist die Nordfassade ebenfalls nicht, weil sie - jedenfalls unter Ausblendung des Umstands einer etwa von den Beteiligten zu 1 durch den Einbau des Kunststofffensters geschaffenen neuen bauphysikalischen Situation mit erhöhtem Dämmungsbedarf - nicht einer Wiederherstellung ihres ursprünglichen ordnungsgemäßen Zustandes bedarf (vgl. OLG Hamm FG-Prax 2007, 69).
  • LG Hamburg, 28.03.2012 - 318 S 17/11

    Wohnungseigentum: Erforderlichkeit der Beschlussfassung über die Finanzierung von

    Vielmehr ist dazu eine umfangreiche Bestandsaufnahme erforderlich (OLG Hamm, ZMR 2007, 131).
  • LG Hamburg, 19.09.2018 - 318 S 71/17

    Wohnungseigentum: Ungültigerklärung eines einen nachträglichen Fahrstuhleinbau

    Es entspricht daher regelmäßig ordnungsmäßiger Verwaltung, vor der Beschlussfassung über Instandsetzungsmaßnahmen deren erforderlichen Umfang und den dafür erforderlichen Aufwand zu ermitteln (BGH, Beschluss vom 14.03.2018 - V ZB 131/17, Rn. 14, zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 18.09.2006 - 15 W 88/06, ZMR 2007, 131, Rn. 28, zitiert nach juris; Vandenhouten in Niedenführ/Vandenhouten, a.a.O., § 21 Rdnr. 73).
  • LG München I, 18.07.2007 - 1 T 15543/05

    Maßnahme zur Energiekosteneinsparung muss sinnvoll sein!

    Auch unter Berücksichtigung der weiteren, bereits dargestellten, Kriterien für die Frage, ob eine modernisierende Instandsetzung vorliegt, und auch unter Berücksichtigung des der Gemeinschaft zuzubilligenden Ermessenspielraums (vgl. OLG Düsseldorf WuM 2002, 277; OLG Hamm ZMR 2007, 131), ergibt sich keine andere Beurteilung:.
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.07.2010 - 14 S 438/10

    Wohnungseigentumssache: Umstellung von einer Öl-Zentral-Heizung auf Fernwärme als

    Voraussetzung hierfür ist, dass die Neuerung die technisch bessere oder wirtschaftlich sinnvollere Lösung gegenüber derjenigen darstellt, die sich auf die Wiederherstellung des mangelfreien Zustandes beschränkt (vgl. OLG Hamburg, ZMR 2005, 803 ff.; BayObLG FGPrax 2005, 108; OLG Hamm ZMR 2007, 131).
  • OLG Hamm, 18.11.2008 - 15 Wx 139/08

    Wirksamkeit der Beschlussfassung der Eigentümerversammlung über die Sanierung von

    Auch die Erneuerung einer Fassadenverkleidung unter Anbringung eines zusätzlichen Wärmeschutzes war nach diesen Grundsätzen zu beurteilen (Senat FGPrax 2007, 69 = ZMR 2007, 131; BayObLG NZM, 2002, 75 = ZMR 2002, 209; KG FGPrax 1996, 95; OLG Düsseldorf NZM 2000, 1067; MünchKommBGB/Engelhardt, 4. Aufl., § 21 WEG Rn. 10).
  • LG Köln, 09.02.2012 - 29 S 181/11

    Vollumfänglicher Zugriff auf die Wohngeldzahlungen zu Gunsten der

    Vorliegend hat die Verwalterin die Voraussetzungen für eine sachgerechte Entscheidung geschaffen, indem eine Bestandsaufnahme durch den Sachverständigen K erfolgt ist, denn nur auf Grund einer Bestandsaufnahme kann sachgerecht entschieden werden, ob eine Mangelbehebung zwingend erforderlich ist, ob sie sofort durchzuführen und in welchem Umfang sie vorzunehmen ist (OLG Hamm, ZMR 2007, 131).
  • AG Hamburg, 23.04.2018 - 22a C 280/17

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Beschluss über die Erstellung

  • OLG Frankfurt, 11.03.2008 - 20 W 218/05

    Sanierung von Wohnungseigentum: unterlassene Ladung des Sachverständigen zur

  • LG Koblenz, 26.05.2009 - 2 S 52/08

    Modernisierende Instandsetzung

  • AG Hamburg-Barmbek, 06.03.2015 - 883 C 9/14

    Beschluss zur Dachsanierung ohne Vergleichsangebote ist ungültig!

  • LG München I, 23.01.2014 - 36 S 5934/13

    Kann ein Beschluss in eine Vereinbarung umgedeutet werden?

  • AG Clausthal-Zellerfeld, 05.02.2015 - 4 C 102/14

    Stellt das Anbringen einer Kunststoff-Schieferfassade auf der vorhandenen

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